AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immobilien Walter Müller, Hauptstraße 4, 86641 Rain

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.immobilien-wmueller.de einzusehen.

§1. Provision

Die Firma Immobilien Walter Müller vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn-und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde von Immobilien Walter Müller verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch Immobilien Walter Müller vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag, oder innerhalb einer anderen Vereinbarung, näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde zu den nachfolgenden Provisionszahlungen:

A. Käuferprovision

Im Falle des Kaufes einer Immobilie in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen MwSt. Diese Provision wird vom Käufer erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

B. Verkäuferprovision

Bei Verkauf einer Immobilie in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. Diese Provision wird vom Verkäufer erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

C. Vermieterprovision bei Wohnräumen

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber / Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt. zu zahlen. („Bestellerprinzip“ gültig seit 01.06.2015)

D. Mieterprovision bei Wohnräumen

Sollte es zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber von Immobilien Walter Müller kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung eines Wohnraumes danach von Immobilien Walter Müller eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.

E. Mieterprovision bei Gewerberäumen

Bei gewerblicher Vermietung in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt aus der jeweiligen monatlichen Nettokaltmiete. Diese Provision wird vom Mieter erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

§2. Fälligkeit der Provisionszahlung

Die Provision ist verdient und zur Zahlung fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrages für Wohn- und Gewerberäume. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich – der Provisionsanspruch bleibt bestehen.

§3. Haftung

Alle unterbreiteten Angebote von Immobilien Walter Müller sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben, zu den zu vermittelnden Objekten, basieren auf Angaben von Dritten. Sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann allerdings keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Immobilien Walter Müller ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Eine Haftung für unrichtige Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§4. Haftungsausschuss für Leistungen Dritter

Immobilien Walter Müller haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Immobilien Walter Müller - ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt Immobilien Walter Müller keine Haftung.

§5. Datenschutz

Die durch Immobilien Walter Müller übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch Immobilien Walter Müller gestattet. Immobilien Walter Müller verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Immobilen Walter Müller weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§6. Verpflichtung zur Provisionszahlung bei der Weitergabe von Informationen an einen Dritten

Kommt es infolge der Weitergabe der Objektdaten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde gegenüber Immobilien Walter Müller auf Schadenersatz in Höhe der Provision. Dies gilt auch für dessen Ehegatten, nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche juristischen Personen, die zu den Interessenten in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

§7. Gleichwertigkeit

Immobilien Walter Müller steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges, ähnliches oder zusätzliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§8. Vorkenntnis des Verkäufers / Vermieters, bzw. des Objektes

Ist dem Kunden von Immobilien Walter Müller das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber Immobilien Walter Müller mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§9. Doppeltätigkeit

Immobilien Walter Müller ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§10. Aufgabe der Vermittlungsabsicht

Der Kunde verpflichtet sich, Immobilien Walter Müller umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung von Immobilien Walter Müller das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an Immobilien Walter Müller einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. MwSt., bei Vermietung 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt., zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch Immobilien Walter Müller unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§11. Alleinauftrag

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§12. Mehrwertsteuer

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen, gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§13. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist oder wird, oder sollte sich eine Lücke befinden, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingung, oder zur Ergänzung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

§14. Gerichtsstand

Immobilien Walter Müller und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Immobilien Walter Müller in Rain ist.